KANZLEI

Werbung für Kanzleien

Hier sind die Klickpreise mit die höchsten überhaupt. Trotzdem rechnet es sich, wenn zwei Dinge stimmen: die Spezialisierung und die Erreichbarkeit.

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Was du hier erfährst
  • Warum die Klickpreise so hoch sind
  • Warum Spezialisierung alles entscheidet
  • Was ein Mandat kosten darf
  • Was rechtlich zu beachten ist

Warum sind die Klickpreise so hoch?

Weil ein Mandat viel wert ist und alle das wissen. Bei Themen wie Arbeitsrecht, Familienrecht oder Steuerstreit liegen die Klickpreise im deutschen Markt regelmäßig zwischen 8 und 25 Euro, in Einzelfällen darüber.

Das klingt absurd und ist es nicht. Wenn ein Mandat im Schnitt vierstellig abrechnet, ist ein Klick für 15 Euro eine gute Investition, sofern die Quote stimmt.

Warum entscheidet Spezialisierung alles?

Wer auf 'Anwalt' wirbt, konkurriert mit allen und zahlt am meisten. Wer auf ein konkretes Problem wirbt, zahlt weniger und bekommt bessere Anfragen.

Der Unterschied ist gewaltig: 'Rechtsanwalt' gegen 'Abfindung Aufhebungsvertrag prüfen lassen'. Die zweite Suche kommt von jemandem mit einem konkreten Anliegen, einem Zeitdruck und einer klaren Erwartung.

Für Kanzleien ist die Nische die eigentliche Werbestrategie. Alles andere ist teuer.

Was darf ein Mandat kosten?

Rechne über den durchschnittlichen Mandatswert und die Quote. Bei 1.500 Euro durchschnittlichem Honorar und einem Mandat aus vier Anfragen darf eine Anfrage rund 370 Euro kosten.

Übliche Preise pro Anfrage liegen bei 40 bis 200 Euro. Auch hier ist der Abstand komfortabel, solange die Anfragen zum Fachgebiet passen.

Was ist rechtlich zu beachten?

Werbung ist Kanzleien erlaubt, muss aber sachlich und berufsbezogen sein. Reißerische Versprechen, Erfolgsgarantien und irreführende Angaben sind tabu.

Praktisch heißt das: keine Aussagen über Erfolgsquoten, keine Vergleiche mit anderen Kanzleien, keine Preisangaben, die den Eindruck erwecken, die gesetzliche Vergütung werde unterschritten.

Die genauen Grenzen stehen in der Berufsordnung und im anwaltlichen Berufsrecht. Bei Zweifeln ist die Kammer die richtige Adresse, nicht der Werbetreibende.

Wer als Kanzlei auf den Oberbegriff wirbt, zahlt am meisten und bekommt am wenigsten. Die Nische ist hier keine Positionierung, sondern eine Kostenfrage.

Häufige Fragen

Dürfen Anwälte und Steuerberater werben?
Ja, solange die Werbung sachlich und berufsbezogen ist. Nicht zulässig sind reißerische Aussagen, Erfolgsversprechen und irreführende Angaben. Die genauen Grenzen regelt das jeweilige Berufsrecht, im Zweifel hilft die Kammer weiter.
Warum sind die Klickpreise so hoch?
Weil ein Mandat viel wert ist und viele Kanzleien um dieselben Suchen bieten. In Bereichen wie Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht sind 8 bis 25 Euro pro Klick üblich, teils mehr.
Wie senke ich die Kosten?
Über Spezialisierung. Wer auf ein konkretes Problem statt auf den Oberbegriff wirbt, zahlt weniger pro Klick und bekommt Anfragen, die besser passen. Der Oberbegriff ist fast immer die teuerste Variante.
Was darf eine Mandatsanfrage kosten?
Rechne über den durchschnittlichen Mandatswert und die Quote. Bei 1.500 Euro Honorar und einem Mandat aus vier Anfragen sind bis zu 370 Euro pro Anfrage tragbar. Üblich sind 40 bis 200 Euro.
Lohnt sich Facebook-Werbung für Kanzleien?
In einigen Bereichen ja, etwa bei Themen, die Menschen betreffen, ohne dass sie gerade suchen. Bei akuten Rechtsfragen ist die Suche der stärkere Kanal, weil die Absicht dort eindeutig ist.